Sex im Freien ist nach §183a des deutschen Strafgesetzbuches als Erregung öffentlichen Ärgernisses definiert, was mit Geldbußen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr geahndet wird. Dabei wird dieses Ärgernis „absichtlich oder wissentlich“ herbeigeführt, um andere Personen zu belästigen. Wenn Sie sich also nicht gerade zur Rush Hour auf einer Hauptverkehrsinsel beim Sex im Freien erwischen lassen, können Sie ohne größere Bedenken die frische Brise außerhalb Ihres Schlafzimmers genießen. Denn wer könnte Ihnen im Wald oder am verwinkelten Seeufer schon vorwerfen, dass Sie mit Zuschauern gerechnet haben?
Ihre Freundin sieht im Mini und auf Pumps so richtig scharf aus? Sehr gut! Wer beim Sex im Freien nämlich angezogen bleibt, kann darauf hoffen, dass seine öffentliche Vögelei nach §118 nur als Ordnungswidrigkeit verhandelt wird – womit die Möglichkeit einer Freiheitsstrafe für sie beide ausgeräumt wäre. Ganz schlimm kommt´s hingegen, wenn Kinder unter 14 Jahren oder Jugendliche vorbeikommen. Schlagen Sie sich die Wippe auf dem Spielplatz daher besser aus dem Kopf! Lieber verstecken Sie sich in einem Maisfeld, einer Böschung oder einer verworrenen Baumlandschaft. Es sei denn, Sie möchten dem Richter als Exhibitionist vorgestellt werden.
Open-Air-Sex ist, im Vergleich zum Liebesspiel im heimischen Bett, eine ziemlich ungemütliche Angelegenheit. Sie genießen zwar den Adrenalin-Kick, jedoch bohren sich Blätter und Zweige irgendwann schmerzlich in freiliegende Po-Backen. Aus diesem Grund beschränken Sie sich beim Sex im Freien auf einen Quickie. Sex-Toys bleiben ebenfalls zu Hause, stattdessen packen Sie eine isolierte Unterlage und eine Decke mit ein. Die hilft gegen aufkommende Kälte und interessierte Blicke.
Auch wenn Sie Ihre Liebste gerne mal am Strand vernaschen würden, raten wir Ihnen davon ab. Denn in vielen Urlaubsländern drohen empfindliche Strafen für Sex im Freien. Während Naturverbundene Liebespaare in Rumänien für sieben Jahre in den Knast wandern, bezahlen Sie in Spanien für eine Nacht am Ballermann bis zu 75.000 Euro. In Malaysia erwarten Sie im schlimmsten Fall die Prügelstrafe und zwanzig Jahre Haft. Im Urlaub deshalb immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit lieb haben. Selbst Händchen-Halten ist in manch islamisch geprägten Ländern für unverheiratete Paare verboten.
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