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Todsünden im Straßenverkehr

 

Viele Todsünden im Straßenverkehr hören sich vermeintlich ungefährlich an, landen aber häufig vor Gericht. Grund ist der Paragraf 315c, der sich der „Gefährdung des Straßenverkehrs“ widmet

Bei Rot über die Ampel oder betrunken Auto fahren – jeder weiß, dass das teuer werden kann und oft den Führerschein kostet. Doch was kaum jemandem bewusst ist: Schon vermeintlich kleine Vergehen können vom Gesetzgeber als so genannte „gemeingefährliche Straftaten“ streng betraft werden. Man nennt sie die „Todsünden im Straßenverkehr“. Hier sind sie:

Todsuenden-im-Straßenverkehr2.jpgTodsuenden-im-Straßenverkehr3.jpgTodsuenden-im-Straßenverkehr-Zebrastreifen.jpgTodsuenden-im-Straßenverkehr-Bahnuebergang.jpgTodsuenden-im-Straßenverkehr-links.jpgTodsuenden-im-Straßenverkehr_Autobahn.jpgTodsuenden-im-Straßenverkehr-Warndreieck.jpg
Falsch überholen: Wer sich beim Überholvorgang falsch verhält und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, riskiert ein Fahrverbot.

Falsch überholen

Wer sich beim Überholvorgang falsch verhält und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, riskiert ein Fahrverbot.

Vorfahrt missachten

Wer einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt nimmt, muss mit Fahrverbot und einer Geldstrafe rechnen. Außerdem gibt´s Punkte in Flensburg

Zu schnell am Zebrastreifen

Wer mit seinem Auto einen Fußgänger auf einem Zebrastreifen gefährdet, wird ähnlich behandelt, wie ein Brandstifter. Aber nur, wenn er „grob verkehrswidrig“ gefahren ist.

Zu schnell am Bahnübergang

Wer an einer unübersichtlichen Kreuzung, an einer Einmündung oder an einem Bahnübergang erheblich zu schnell unterwegs ist, muss damit rechnen, den Führerschein abzugeben.

Links fahren

Wer an einer schwer einsehbaren Stelle links fährt, obwohl rechts alles frei ist und dabei zum Beispiel den entgegenkommenden Verkehr gefährdet, kann vor Gericht landen. Und dies auch dann, wenn niemand verletzt wurde. Es drohen bis zu 30 Tagessätze Strafe.

Wenden auf der Autobahn

Wer auf der Autobahn rückwärts fährt, wendet oder auch nur den Versuch dazu unternimmt, muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Der Führerschein ist bis zu sechs Monate weg.

Warndreieck vergessen

Wer eine Panne hat und sein Auto nicht ausreichend absichert, kann vor Gericht landen, wenn ihm „grob verkehrswidriges Verhalten“ nachgewiesen werden kann. Das macht stolze sieben Punkte in Flensburg.

Volker Rachow
 

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