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Top secret! Was Sie übers Betriebsgeheimnis wissen müssen

 

Sie kennen die geheime Coca-Cola-Rezeptur, wissen den Erscheinungstermin des iPhone 5 und beherrschen die Google-Algorithmen? Wenn Sie als Mitarbeiter auch weiterhin bei Coca Cola, Apple oder Google beschäftigt bleiben wollen, halten Sie sich besser ans Betriebsgeheimnis. Der Berater weiß, worauf man achten sollte.

Besser nichts ausplaudern! Grob gesagt fällt unter das Betriebsgeheimnis alles, was nach den Verantwortlichen nicht das Licht der Öffentlichkeit erblicken sollte – und die Konkurrenz brennend interessiert. Ein weites Feld, denn von technischen Details über Informationen zu Geschäftszahlen, Kundenlisten und Marketingstrategien bis hin zu künftigen Projekten und geplanten Entscheidungen sollte alles, was nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich ist, auch unter den entsprechenden Augen bleiben. Denn sonst drohen Konsequenzen: von der Kündigung bis hin zur Klage auf Schadensersatz ist alles drin.

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Masterplan: Einfach mal die Klappe halten – und den Job behalten

Brisante Themen sind auch nach dem Jobwechsel tabu

Werfen Sie mal einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag: Mittlerweise ist fast immer ein Abschnitt zum Thema Geheimhaltungspflicht (auch in Gehaltsfragen) enthalten. Möchten Sie in einem Unternehmen arbeiten, dass über sehr sensible Daten verfügt, bekommen Sie oft noch eine zusätzliche Schweigepflicht-Vereinbarung zur Unterschrift vorgelegt. Der Berater meint: Genau durchlesen! Und die Infos selbst dann, wenn Sie woanders arbeiten, unter Verschluss halten. Denn Sie sind auch im neuen Job noch zum Schweigen verpflichtet. Das Stillschweigen sollten Sie auch dann einhalten, wenn Sie über eine Agentur, selbstständig oder als Unternehmensberater mitarbeiten.

Vorsicht beim Speichern sensibler Daten

Möchten Sie Firmendaten auf Ihrem Rechner, Handy oder auch nur USB-Stick speichern, sprechen Sie das unbedingt ab! Unternehmen reagieren sehr empfindlich, wenn brisante Themen nach Außen gelangen. Wollen Sie also nach Feierabend noch an Ihrer Präsentation mit Kundendaten und Quartalszahlen arbeiten, geben Sie vorher Bescheid und holen Sie sich das Einverständnis der Verantwortlichen – bevor Sie wegen Datenklau verdächtigt werden, was oft die fristlose Kündigung bedeutet. Falls Sie Ihr iPhone in einer Bar liegen gelassen haben oder Ihnen Ihr Notebook mit Firmeninterna abhanden kommt, informieren Sie umgehend die Geschäftsleitung. Achtung: Am besten haben Sie immer ein Auge auf Ihre Geräte und lassen es gar nicht so weit kommen: Denn wenn Sie fahrlässig gehandelt haben, tragen Sie eine Teilschuld.

Plaudertaschen unerwünscht

Insiderwissen ist nur für Insider. Auch, wenn Ihr Bekannter von der Lokalpresse noch so nett fragt oder Sie Ihre Kumpels mit News zum Produktlaunch beeindrucken wollen: Hängen Sie Firmeninterna nicht an die große Glocke und halten Sie sich bedeckt – denn Betriebsgeheimnisse sind, richtig, Geheimnisse.

Katharina Büchele
 

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