Sie sind mit dem Service im Restaurant zufrieden und wollen dies mit einem Trinkgeld zum Ausdruck bringen? Richtig so, schließlich ist Trinkgeld geben in Deutschland üblich. "So üblich, dass fehlendes Trinkgeld automatisch als Kritik am Service verstanden wird,“ wie Etikette-Expertin Nandine Meyden erklärt. Die Höhe des Trinkgelds sollte hierzulande bei fünf bis zehn Prozent des Rechnungsbetrages liegen – wobei ausschlaggebend ist, wie zufrieden Sie mit Ihrem Restaurantbesuch sind.
Die meisten Leute irren jedoch nicht, was den Betrag angeht, sondern darin, wie man das Trinkgeld überreicht,“ weiß Benimm-Trainerin Nandine Meyden. Falls Sie mit Ihrer Kreditkarte bezahlen, bekommt der Kellner im Idealfall sein Trinkgeld in bar – und zwar in das Kästchen, die Mappe oder auf den Teller, in bzw. auf dem die Kreditkarte kommt. Haben Sie kein Kleingeld dabei, können Sie das Trinkgeld auf den Rechnungsbeleg per Hand eintragen. Oft gibt es dafür eine vorgedruckte Zeile, in die Sie dann etwa „+ Trinkgeld 7 Euro“ schreiben können.
Bei Barzahlung gilt: Je diskreter Sie dem Kellner sein Trinkgeld geben, desto angenehmer ist die Situation für alle Beteiligten. Nandine Meyden rät, auf keinen Fall Sätze wie „Machen Sie glatt Hundert“ zu sagen. „Erstens hören Ihre Gäste so die Gesamtsumme, was nicht sein sollte – schließlich sollen Gäste einfach nur verwöhnt werden, ohne sich Gedanken über Geld zu machen. Zweitens hat es etwas Entwürdigendes gegenüber dem Kellner.“ Sie können dem Kellner also entweder sagen, welchen Betrag Sie als Rückgeld haben möchten oder Sie lassen sich Ihr komplettes Wechselgeld auszahlen. Dann können Sie das Trinkgeld für den Kellner am Tisch zurücklassen – im Idealfall steht eine Schatulle dafür bereit.
Falls Sie eine Dame oder Geschäftsfreunde ausführen, empfiehlt es sich, die Rechnung nicht vor deren Augen zu begleichen. „Nur so haben Sie die Gelegenheit, in Ruhe den Betrag und die aufgeführten Posten zu prüfen,“ sagt Nandine Meyden. Es gibt aber auch Situationen, in denen sich Trinkgeld nicht gehört. Nandine Meyden: „Der Chef oder die Chefin erhalten kein Trinkgeld, weder im Restaurant noch beim Friseur.“
Weitere Online-Angebote von Hubert Burda Media
AMICA . BUNTE . CINEMA . ELLE . FIT FOR FUN . FOCUS Online . Freundin . Guter Rat
Haus+Garten . Hubert Burda Media . HolidayCheck . Lust auf Genuss
MAX . Playboy . Playmate Casting . Mein schöner Garten . Mein Youngtimer
Super Illu . TV Spielfilm . TV Today . sevenload