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Welche Strafe droht, wenn man einen Polizisten beleidigt?

Frage: Ich bin echt kein aggressiver Typ, mich würde aber trotzdem interessieren, welche Strafe mir droht, wenn ich einen Polizisten beleidige.

Antwort: In Deutschland gibt es strafrechtlich keinen Tatbestand der „Beamtenbeleidigung“. Vor Justitia macht es deshalb keinen Unterschied, ob sie Herrn Müller von nebenan oder den Polizeibeamten bei der Personenkontrolle als „dumme Sau“ beschimpfen. Der Nachbar wird es aber vermutlich beim Zurückpöbeln belassen, die Polizei lässt sich das seltener gefallen. Das liegt auch daran, dass der Beleidigte normalerweise selbst Anklage erheben muss – und dann ist noch unsicher, ob die Klage vom Gericht angenommen wird. Bei Stadt- und Staatsdienern kann hingegen auch der Vorgesetzte Anzeige erstatten, und wegen des öffentlichen Interesses wird diese seltener abgelehnt. Was Sie dann zu blechen haben, hängt immer vom Schimpfwort, den Umständen und von Ihrem Einkommen ab. Rechnen Sie aber mal mit einer Summe zwischen 150 und 6000 Euro plus Verfahrenskosten. Spülen Sie Ihren Groll also besser in der nächsten Bar runter.

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