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Was bedeutet eigentlich „gebraut nach deutschem Reinheitsgebot“ ?

 

„Gebraut nach deutschem Reinheitsgebot“ – das ist so etwas wie das „Sehr gut“ der Stiftung Warentest unter den Biersorten. Aber was bedeutet es?

Laut einer Legende ging man mit schlechten Bierbrauern im Mittelalter nicht zimperlich um. Entweder wurden sie in eine Ruine verbannt und mussten dort so viel Wasser aus dem Burggraben schöpfen, wie sie Zeit ihres Lebens zum Panschen in ihr Bier geschüttet haben, oder sie wurden sogar dazu gezwungen bis in alle Ewigkeit ihr gefährliches Gebräu selbst zu trinken.

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Das deutsche Reinheitsgebot: Seit fast 500 Jahren die Garantie für bestes Bier

Bier bestand nicht immer nur aus Hopfen, Gerste und Malz

Was für den Mann von heute klingt wie das Paradies auf Erden, war damals alles andere als lecker, denn das Bier hatte bis auf die Zutaten Wasser und Gerste wenig mit seiner heutigen Form gemeinsam. Um den sauren Geschmack von schal gewordenem Bier zu übertünchen, wurde damals statt dem Hopfen häufig allerlei Unappetitliches wie Ochsengalle, Pech, Enzian, Johanniskraut und Eichenrinde beigemengt, was nicht selten auch giftig war.

Beginn einer 350 Jahre dauernden Debatte

Schon lange vor unseligen Debatten über Ampelplaketten auf Verpackungen zerbrachen sich die Herrscher daher den Kopf, wie sie das wilde Herumexperimentieren beenden und die Qualität standardisieren könnten. Den ersten urkundlich nachweisbaren Geistesblitz und Beleg für Bestrebungen nach Qualität im deutschen Bier lieferte Kaiser Barbarossa mit seiner Rechtsverordnung „Justitia Civitatis Augustensis“ im Jahre 1156, die besagt, „wenn ein Bierschenker schlechtes Bier macht oder ungerechtes Maß gibt, soll er gestraft werden...“. Weil aber schlechtes Bier und ungerechtes Maß ja doch recht individuell interpretierbar sind, wurde die Vorschrift in den nächsten Jahrhunderten noch einige Male erweitert. Die ersten, denen die Verordnung so noch nicht passte, waren die Nürnberger. 1393 bauten sie daher den Zusatz ein, dass nur noch Gerste zum Brauen verwendet werden darf. Das fanden die Münchner schon ganz dufte, aber noch immer nicht genau genug, weshalb sie 1447 ausdrücklich verlangten, dass zum Bierbrauen ausschließlich Gerste, Hopfen und Malz verwendet werden darf. Die Einhaltung dieser Vorschrift wurde akribisch geprüft.

Die Geburtsstunde des Reinheitsgebots

Die Kontrollen und Strafen schienen die Bierbrauern aber gehörig zu beeindrucken, jedenfalls stieg die Qualität des Bieres schlagartig an, weshalb Herzog Wilhelm IV von Bayern am 23. April 1516 Nägel mit Köpfen machte und Landesadel und Ritterschaft in Ingolstadt zusammenrief und mit ihnen das Deutsche Reinheitsgebot mit der Überschrift: „ Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll“ verabschiedete. Darin wurde festgehalten, dass die Maß Bier nicht mehr als zwei Pfennig kosten darf und „forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen“. Diese Verordnung galt anfangs nur für das Fürstentum Bayern, dass 1918 auch seine Zugehörigkeit zur Weimarer Republik davon abhängig machte, ob das Reinheitsgebot weiter im gesamten Reichsgebiet gelte. Tat es. Und somit galt von 1919 in ganz Deutschland das Reinheitsgebot. Übrigens: Auch wenn manche Bierfirmen heute noch mit dem Slogan „gebraut nach dem Deutschen Reinheitsgebot“ werben, offiziell wurde es 1993 vom „vorläufigen Biergesetz“ abgelöst, dass im BGB I auf den Seiten 1400/14010 zu finden ist (Quelle: www.bier-lexikon.de). Auch ein schöner Name.

Maximilian Reich
 

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