Zur Zeit unserer Eltern wurde nur im Verschwörerton darüber geredet – wenn überhaupt: Cannabis, Haschisch oder auch Marihuana. Doch heutzutage wird es in jeder drittklassigen Sozialreportage im TV zum Thema: Politiker und Künstler erzählen mit süffisantem Lächeln über ihre Drogenexzesse. Und laut Umfragen hat jeder dritte deutsche Jugendliche bereits Erfahrungen mit der Droge. Doch ist Kiffen tatsächlich erlaubt?
In fast allen Staaten der Welt – sogar in Holland! – sind Besitz, Handel, Erwerb und Herstellung von Cannabis gesetzlich verboten. Ausgenommen sind lediglich Pharmafirmen, die legale und ärztlich verordnete Heilmittel aus Hanf herstellen oder solche, die Pflanzen ohne THC – dem Wirkstoff beim Kiffen – für Textilien produzieren. Und so ähnlich gestaltet sich die Gesetzeslage auch in Deutschland: Der Konsum der Droge ist zwar nicht ausdrücklich verboten. Doch theoretisch begeht ein Konsument alleine in dem Moment, in dem er eine Pfeife oder einen Joint in der Hand hält, eine Straftat.
Alle Jahre wieder kommt nun das Thema "Legalisierung von Cannabis" aufs politische Tablett – zur Entkriminalisierung von Konsumenten weicher Drogen. Denn auch wenn bei uns kein Recht auf Rausch existiert, eine Straftat ist es dennoch nicht. Doch fast jeder Politiker befürchtet zu Recht, dass bei einem Alleingang Deutschlands die Bundesrepublik zur Drogendrehscheibe Europas werden könnte. Kiffen wird also bei uns so schnell nicht erlaubt sein. Doch seit 1994 hat das Bundesverfassungsgericht zur rechtlichen Unterscheidung von gewerbsmäßigen Händlern und kleinen Konsumenten festgelegt, dass die Bundesländer eine – wünschenswert einheitliche – Grenze des Cannabisbesitzes für den Eigenbedarf festlegen. Sprich: Mit wieviel Gramm Gras man erwischt werden darf, ohne bestraft zu werden.
Doch bis heute gibt es in Sachen "erlaubtes Kiffen" keine einheitliche Regelung in Deutschland. In Brandenburg, Hessen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hamburg und im Saarland liegt die Obergrenze des Eigenbesitzes bei 6 Gramm. In Bremen bei 6 bis 8 Gramm, im geprüften Einzelfall bis zu 10 Gramm. In Mecklenburg-Vorpommern wird je nach Einzelfall geprüft: Bislang wurden in den bevölkerungsarmen Bundesland nur Fälle eingestellt, in denen die Beschuldigten bis zu 5 Gramm bei sich trugen. In Sachsen-Anhalt kann die Polizei bis zu einer Menge von 6 Gramm von einer Strafverfolgung absehen – muss aber nicht. In Thüringen ist kein Grenzwert festgelegt, da man keinesfalls "den Verfolgungsdruck mindern" will. In Bayern wird jeder Hanf-Besitz strafrechtlich verfolgt – als strafrelevant "geringe Menge" gelten jedoch 6 Gramm. In Niedersachsen wird das Betäubungsmittelgesetz "in vollem Umfang" angewandt – im Einzelfall kann jedoch der Richter auf Strafe verzichten. Nur in Berlin gibt man sich liberal – wohl eher aus pragmatischen Gründen, da die Konsumentenschaft in der Großstadt zu groß ist: Bis 10 Gramm gilt als Eigenbedarf, von 6 bis 15 Gramm ist die Polizei nicht verpflichtet, Anzeige zu erstatten.
Wer jedoch glaubt, dass er nun legal kiffen kann, solange er immer nur eine geringe Menge Haschisch besitzt, irrt sich: Zum einen wird die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung oder Leibesvisitation den Stoff, egal um wie viel es sich handelt, immer konfiszieren. Zum anderen kann es im Wiederholungsfall in den weniger liberalen Bundesländern durchaus sein, dass man eine Strafe aufgebrummt bekommt. Besonders ärgerlich ist ein Drogenfund, wenn man gerade hinterm Steuer sitzt: Plädiert der Besitzer auf Eigenbedarf, riskiert er einen Führerscheinverlust. Andernfalls wäre es erwerbsmäßiger Besitz – und der ist natürlich strafbar. Kiffen ist also doch nicht ganz so erlaubt in Deutschland, wie viele meinen...
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